Hersteller-Garantie von
Hewlett-Packard
A. Umfang der Hersteller-Garantie.
1.
Hewlett-Packard (HP) gewährleistet dem Endkunden, daß die
oben genannten HP Produkte während der oben genannten
Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die
Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Der Kunde ist dafür
verantwortlich, den Kaufbeleg aufzubewahren.
Gewährleistungsansprüche des Endkunden gegen den Verkäufer
der HP Produkte bleiben unberührt.
2. Bei Softwareprodukten gilt die Hersteller-Garantie von HP nur,
wenn es zu Fehlern bei der Durchführung der
Programmieranweisungen kommt. HP gewährleistet weder einen
unterbrechungs- noch fehlerfreien Betrieb eines
Softwareproduktes.
3. Die Hersteller-Garantie von HP gilt nur für Mängel, die sich bei
normaler Benutzung des Produktes ergeben und erstreckt sich
nicht auf:
a. unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Anderung
der Produkte,
b. software, Schnittstellen, Druckmedien, Teile oder
Verbrauchsartikel, die nicht von HP geliefert oder unterstützt
werden oder
c. einen Betrieb, der außerhalb der Produktspezifikationen liegt.
4. Für HP Drucker: Die Hersteller-Garantieansprüche des
Endkunden und evtl. bestehende Wartungsverträge zwischen HP
und dem Endkunden werden von der Verwendung einer nicht von
HP gefertigten oder einer wiedergefüllten Tintenpatrone nicht
berührt. Sollte der Druckerfehler oder -schaden jedoch direkt auf
die Verwendung einer nicht von HP gefertigten oder einer
wiedergefüllten Tintenpatrone zurückzuführen sein, stellt HP dem
Endkunden die zur Reparatur des betreffenden Schadens
angefallene Zeit sowie die erforderlichen Ersatzteile in Rechnung.
Hierbei werden die normalen Gebührensätze erhoben.
5. Wenn HP während der jeweils zutreffenden Garantiezeit von
einem Mangel an einem unter die Hersteller-Garantie von HP
fallenden Produkt (Software, Druckmedium oder Tintenpatronen)
in Kenntnis gesetzt wird, ersetzt HP das mangelhafte Produkt.
Wenn HP während der jeweils zutreffenden Garantiezeit von
einem Mangel an einem unter die Hersteller-Garantie von HP
fallenden Hardwareprodukt in Kenntnis gesetzt wird, wird das
mangelhafte Hardwareprodukt nach HPs Ermessen entweder von
HP repariert oder ersetzt.
6. Sollte HP nicht in der Lage sein, ein mangelhaftes, unter die
Hersteller-Garantie fallendes Produkt zu reparieren oder zu
ersetzen, erstattet HP den vom Endkunden bezahlten Kaufpreis
für das Produkt innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach
Bekanntgabe des Mangels zurück.
7.
HP ist erst dann verpflichtet, das mangelhafte Produkt zu
reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten,
wenn der Endkunde dieses an HP zurückgesandt hat.
8. Ersatzprodukte können neu oder neuwertig sein, solange sie über
mindestens denselben Funktionsumfang verfügen wie das zu
ersetzende mangelhafte Produkt.
9. Die Hersteller-Garantie von HP gilt in jedem Land, in dem die
oben aufgeführten Produkte von HP vertrieben werden, mit
Ausnahme des Mittleren Ostens, Afrikas, Argentiniens, Brasiliens,
Mexikos, Venezuelas und Frankreichs "Départements D'Outre-
Mer"; in diesen Ländern gilt die Hersteller-Garantie nur, wenn das
Produkt in dem jeweiligen Land erworben wurde. Weitergehende
Garantie-Serviceleistungen, wie z.B. Vor-Ort-Service, können mit
dem für den Endkunden der aufgeführten HP Produkte
zuständigen HP Servicezentrum vereinbart werden.
B. Haftungseinschränkungen
Über die in dieser Hersteller-Garantie
genannten Ansprüche hinaus stehen dem
Endkunden keine weiteren Ansprüche gegen
HP zu.
1.
WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER SIND, MIT AUSNAHME
DER IN DIESER HERSTELLER-GARANTIE AUSDRÜCKLICH
ANGEGEBENEN VERPFLICHTUNGEN, UND IN DEM UNTER
GELTENDEM RECHT ZULASSIGEN AUSMASS, ERSATZPFLICHTIG
FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFALLIGE ODER
FOLGESCHADEN, UNABHANGIG DAVON, OB DIESE AUF DER
BASIS VON VERTRAGEN, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN ODER
ANDEREN RECHTSTHEORIEN GELTEND GEMACHT WERDEN,
UND UNABHANGIG DAVON, OB HP ODER DESSEN ZULIEFERER
VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS
UNTERRICHTET WORDEN SIND ODER NICHT.
C. Geltendes Recht
1.
Diese Hersteller-Garantie gibt dem Endkunden bestimmte
Rechte. Der Endkunde hat u.U. noch weitere Rechte, die in den
Vereinigten Staaten von Staat zu Staat, in Kanada von Provinz zu
Provinz, in der restlichen Welt von Land zu Land verschieden sein
können.
2. Soweit diese Hersteller-Garantie nicht dem geltenden Recht
entspricht, soll sie so als abgeändert gelten, daß die hierin
enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen.
Unter dem geltenden Recht können bestimmte Erklärungen und
Einschränkungen dieser Hersteller-Garantie nicht auf den
Endkunden zutreffen. In einigen US-Staaten und in einigen
Ländern außerhalb der USA (sowie in einigen kanadischen
Provinzen) z. B.
a. werden die Rechte des Verbrauchers nicht durch die
Erklärungen und Einschränkungen dieser Hersteller-Garantie
beschränkt (z.B. in Großbritannien)
b. ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und
Einschränkungen in Kraft zu setzen
c. hat der Endkunde weitere Gewährleistungsansprüche,
insbesondere kann die Dauer stillschweigender
Gewährleistungen durch das geltende Recht geregelt sein und
darf vom Hersteller nicht eingeschränkt werden, oder ist eine
zeitliche Einschränkung der stillschweigenden
Gewährleistungsfrist unzulässig.
3. FÜR ENDKUNDEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND: DURCH
DIESE HERSTELLER-GARANTIE WERDEN DIE DURCH DAS IN
DIESEN LANDERN GELTENDE RECHT GEWAHRTE
ENDKUNDENANSPRÜCHE, IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
KAUF VON HP PRODUKTEN, NUR IM GESETZLICH
GESTATTETEM RAHMEN AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRANKT
ODER GEANDERT. DIE BEDINGUNGEN DIESER HERSTELLER-
GARANTIE GELTEN ZUSATZLICH ZU DEN GESETZLICHEN
ENDKUNDENRECHTEN.